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Zuordnung von Kosten in der Kosten- und Leistungsrechnung


25. Juni 2013 / Andreas Kirchner

Die in der Kosten- und Leistungsrechnung anfallenden Kosten werden bestimmten Objekten zugeordnet wie z.B. einer Abrechnungsperiode, einer Kostenstelle oder einem Kostenträger

Unter Kostenstellen versteht man meist einzelne Abteilungen bzw. Betreibsteile.

Kostenträger dagegen sind die Objekte für die Kosten anfallen. Hier z.B. Produktearte, Produktserien oder auch noch nicht abgesetzte unfertigen bzw. fertige Güter.

Um die Kosten den Objekten zurechnen zu können gibt es unterschiedliche Prinzipien der Zurechnung:

1. Verursacherprinzip:
Die Kosten werden hier den Objekten zugeordnet, die Sie auch verursachen.

2. Einwirkungsprinzip:
Güter entstehen z.B. durch Einwirkung bestimmter Personen (Mitarbeiter). Ohne diese Einwirkung würden die Güter nicht entstehen. Die hierfür angefallenen Kosten werden über das Einwirkungsprinzip dem Objekt zugeordnet.

3. Durchschnittsprinzip
Hier werden Kosten durch sogenannt Umlageschlüsse auf bestimmte Produkte zugeordnet. Raummaße und Nutzungszeiten können somit über einen Schlüssel anteilig den Produkten zugeordnet werden.

4. Tragfähigkeitsprinzip
Bei dem Tragfähigkeitsprinzip verteilt man die Kosten proportional zu einer Schlüsselgröße. Die Schlüsselgrößen sind hier abhängig von den Absatzpreisen der Produkte


Zeitliche Zuordnung von Kosten
In der Kosten- und Leistungsrechnung werden die anfallenden Kosten auch teilich zugeordnet.
Hier gibt es drei Arten der Kostenrechnung:
1. Istkostenrechnung: die Basis hierfür sich die tatsächlich angefallenen Kosten. Diese Kosten kann man natürlich erst im nach hinein feststellten.
2. Normalkostenrechnung: Hier werden die durchschnittlichen Istkosten der vergangenen Perioden als Basis angesetzt. Der Vorteil ist hier eine bessere und schnellere innerbetriebliche Leistungsrechnung
3. Plankostenrechnung: die Kosten in der Plankostenrechnung basieren auf technischen Studien.

In der Kostenrechnung werden weiter hin unterteilt in Vollkostenrechnung und Teilkostenrechnung.
Bei der Vollkostenrechnung werden alle (die vollen Kosten) einem Kostenträger zugerechnet.
Bei der Teilkostenrechnung wird nur ein bestimmter Anteil der Kosten zugeordnet. Die Voll-und Teilkostenrechnung lässt sich mit der Istkosten-, Normalkosten-, und Plankostenrechnung kombiniere. Somit gibt es dann bis zu 6 Kombinationen.

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